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Bis Wann Steuererklärung 2023 – Fristen, Verlängerung & Zuschläge

Niklas Florian Bauer Wolf • 2026-04-10 • Gepruft von Daniel Becker

Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2023 sind nach wie vor relevant. Ob mit oder ohne Steuerberater – für wen die Frist gilt und welche Verlängerungen möglich sind, fasst dieser Überblick zusammen.




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Bis wann muss die Steuererklärung 2023 abgegeben werden?

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 hängt davon ab, ob die Erklärung in Eigenregie oder mit Unterstützung eines Steuerberaters eingereicht wird. Für unberatene Fälle endet die Frist am 28. Februar 2025. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist auf den 2. Juni 2025.

Beide Termine sind das Ergebnis mehrerer coronabedingter Verlängerungen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Fristen zuletzt in einem Schreiben im Sommer 2024 entsprechend angepasst. Die Verlängerung um einen Monat gilt automatisch von Amts wegen – ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Grund für die Verlängerungen waren die anhaltend hohe Auslastung der Finanzämter sowie die fortlaufende Digitalisierung der Steuerverwaltung. Die zusätzliche Zeit soll Steuerpflichtigen ermöglichen, ihre Erklärung vollständig und korrekt einzureichen.

Übersicht der Abgabefristen

Abgabeart Abgabefrist Gesetzliche Grundlage
Ohne Steuerberater 28. Februar 2025 § 149 AO, BMF-Schreiben
Mit Steuerberater 2. Juni 2025 § 149 AO, BMF-Schreiben
Automatische Verlängerung 1 Monat (bereits enthalten) BMF-Schreiben 2024
Verspätungszuschlag 0,25 % pro Monat, mind. 25 € § 152 AO

Was Sie wissen sollten

  • Die Frist für die Selbstabgabe beträgt automatisch den 28. Februar 2025.
  • Beratene Fälle haben Anspruch auf die verlängerte Frist bis zum 2. Juni 2025.
  • Die Verlängerung um einen Monat gilt seit dem BMF-Schreiben im Juli 2024.
  • Eine elektronische Übermittlung über Mein ELSTER wird empfohlen.
  • Wer die Frist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag.
  • Eine fristgerechte und vollständige Abgabe schützt vor zusätzlichen Kosten.
Automatische Verlängerung

Die Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat gilt für das Steuerjahr 2023 automatisch von Amts wegen. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Betroffene wurden nicht gesondert informiert.

Bis wann Steuererklärung 2023 mit Steuerberater?

Steuerpflichtige, die einen Steuerberater mit der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen, profitieren von einer deutlich verlängerten Frist. Für beratene Fälle endet die Abgabefrist am 2. Juni 2025. Dieser Termin ergibt sich aus der combination aus ursprünglicher Frist und den coronabedingten Verlängerungen.

Für beratene Fälle wurden die Fristen coronabedingt bis in die Jahre 2025 und teilweise 2026 verlängert. Ein gesonderter Antrag auf Verlängerung ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Das Finanzamt berücksichtigt die verlängerten Termine automatisch.

Unterschiede auf einen Blick

Aspekt Unberatene Fälle Beratene Fälle
Abgabefrist 28. Februar 2025 2. Juni 2025
Verspätungszuschlag ab Nach 17 Monaten Nach 17 Monaten (angepasst)
Fristverlängerung Formlos, Ermessen Oft automatisch

Gibt es eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung 2023?

Ja, die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 wurde bereits verlängert. Für unberatene Fälle gilt die Frist bis zum 28. Februar 2025, für beratene Fälle bis zum 2. Juni 2025. Diese Verlängerungen sind das Ergebnis mehrerer Anpassungen aufgrund der Corona-Pandemie.

Die Verlängerungen für das Steuerjahr 2023 um einen Monat erfolgen automatisch von Amts wegen. Betroffene Steuerpflichtige müssen keinen Antrag stellen, um in den Genuss der verlängerten Frist zu kommen.

Individuelle Verlängerung beantragen

Wer über die automatische Verlängerung hinaus zusätzliche Zeit benötigt, kann einen Antrag auf individuelle Fristverlängerung stellen. Dieser Antrag ist formlos möglich, beispielsweise über Mein ELSTER. Das Finanzamt entscheidet darüber nach eigenem Ermessen.

Für einen erfolgreichen Antrag ist in der Regel eine Begründung erforderlich. Beispielsweise kann eine Krankheit, ein berufsbedingter Auslandsaufenthalt oder eine besondere Komplexität der Steuerverhältnisse als Grund angegeben werden.

Fristverlängerung einreichen

Ein Antrag auf Fristverlängerung kann bequem über Mein ELSTER gestellt werden. Das Formular ist auf der Plattform des Bundeszentralamts für Steuern verfügbar. Eine kurze Begründung erhöht die Chancen auf Genehmigung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung 2023?

Wer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung. Der Mindestbetrag liegt bei 25 Euro pro Monat, die Obergrenze bei 25.000 Euro.

Innerhalb der ersten 17 Monate nach Fristende liegt die Festsetzung des Verspätungszuschlags im Ermessen des Finanzamts. Für das Steuerjahr 2023 wurde die Ermessensfrist um drei Monate verlängert. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Zuschlag zwingend zu verhängen.

Wann droht der Verspätungszuschlag?

Zeitraum Regelung Gesetzliche Grundlage
Erste 17 Monate Ermessen des Finanzamts § 152 AO
Nach 17 Monaten Zwingender Zuschlag § 152 Abs. 2 AO
Mindestbetrag 25 € pro Monat § 152 AO
Obergrenze 25.000 € § 152 AO

In bestimmten Fällen kann der Verspätungszuschlag entfallen oder reduziert werden. Dies gilt insbesondere, wenn keine Steuer festgesetzt wird oder eine Erstattung erfolgt. Das Finanzamt prüft jeden Fall individuell.

Verspätungszuschlag beachten

Die 17-Monats-Frist für den zwingenden Verspätungszuschlag beginnt mit dem Ende der jeweiligen Abgabefrist. Bei verspäteter Abgabe sollte der Antrag auf Erlass des Zuschlags frühzeitig gestellt werden.

Zeitplan für die Steuererklärung 2023

Die wichtigsten Termine rund um die Einkommensteuererklärung 2023 im Überblick:

  1. – Ende des Steuerjahres
  2. – Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen
  3. BMF kündigt Fristverlängerung an
  4. – Frist für unberatene Fälle
  5. – Frist für beratene Fälle

Gesicherte und unsichere Informationen

Gesicherte Informationen Unsichere Informationen
Abgabefristen laut BMF bestätigt Weitere Verlängerungen nach 2025
Gesetzliche Grundlage in § 149 AO Ausgang individueller Anträge
Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO Zukünftige Änderungen der Fristen

Hintergrund der Fristverlängerungen

Die mehrfachen Verlängerungen der Abgabefristen für die Steuerjahre 2020 bis 2023 sind auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Die Finanzämter waren während dieser Zeit mit einer erhöhten Arbeitsbelastung konfrontiert, da sie gleichzeitig die Bearbeitung laufender Verfahren und die Bewältigung pandemiebedingter Sonderaufgaben bewältigen mussten.

Die Verlängerungen erfolgten in enger Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Landesfinanzverwaltungen. Ziel war es, sowohl Steuerpflichtige als auch die Verwaltung zu entlasten, ohne die ordnungsgemäße Besteuerung zu gefährden.

Die Abgabe der Steuererklärung kann über die elektronische Plattform Mein ELSTER oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Die elektronische Übermittlung wird seit Jahren prioritär empfohlen und ist für viele Steuerpflichtige verpflichtend.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 wurde für unberatene Fälle auf den 28. Februar 2025 und für beratene Fälle auf den 2. Juni 2025 verlängert.

Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben zurAO 2023

Die gesetzliche Grundlage für die Abgabefristen findet sich in § 149 der Abgabenordnung. Die Regelungen zu Verspätungszuschlägen sind in § 152 AO festgelegt.

Für Fragen zur individuellen Steuererklärung empfiehlt es sich, direkt mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Die Mitarbeiter können eine verbindliche Auskunft zur jeweiligen Situation geben.

Zusammenfassung

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 endet am 28. Februar 2025 für unberatene Fälle und am 2. Juni 2025 für beratene Fälle. Beide Fristen sind bereits um einen Monat verlängert. Wer die Frist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat.

Eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen und die rechtzeitige Abgabe – idealerweise über Mein ELSTER – helfen, Verspätungszuschläge zu vermeiden. Weitere Informationen zur Steuererklärung und Fristen sind auf den offiziellen Portalen verfügbar.

Häufig gestellte Fragen

Wann bekomme ich die Steuerbescheide für 2023?

Die Bearbeitungsdauer der Finanzämter variiert je nach Auslastung. In der Regel vergehen mehrere Wochen bis Monate nach Abgabe der Erklärung. Eine frühzeitige und vollständige Abgabe kann die Bearbeitung beschleunigen.

Gibt es eine Fristverlängerung aufgrund von Corona?

Ja, die Fristen für das Steuerjahr 2023 wurden coronabedingt um einen Monat verlängert. Für beratene Fälle gelten zusätzlich verlängerte Termine bis 2025 und teilweise 2026.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung für die Steuererklärung 2023?

Eine Fristverlängerung kann formlos beim Finanzamt beantragt werden, beispielsweise über Mein ELSTER. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen und benötigt in der Regel eine Begründung.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat. Der Mindestbetrag liegt bei 25 Euro pro angefangenem Monat, die Obergrenze bei 25.000 Euro.

Wann droht der zwingende Verspätungszuschlag?

Der zwingende Verspätungszuschlag wird nach 17 Monaten nach Fristende fällig. Für das Steuerjahr 2023 endet diese Frist je nach Fall im Sommer 2026.

Kann ich die Frist auch ohne Steuerberater verlängern?

Ja, auch ohne Steuerberater kann eine individuelle Fristverlängerung beantragt werden. Der Antrag ist formlos möglich und wird vom Finanzamt nach Ermessen entschieden.

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgeben muss?

Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat kein Verspätungszuschlagsrisiko. Die Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem bei Einkünften über dem Grundfreibetrag.



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